Viele europäische Richtlinien schreiben vor, dass Produkte mit der CE-Kennzeichnung (auch fälschlicherweise "CE-Zeichen" genannt) versehen werden müssen. Wer eine CE-Kennzeichnung an einem Produkt anbringt, erklärt hiermit gegenüber den Behörden
Wer ist für das Anbringen der CE-Kennzeichnung zuständig?
Zunächst einmal gilt: Der Hersteller ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und das Anbringen des CE-Zeichens verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller innerhalb oder außerhalb der europäischen Gemeinschaft ansässig ist.
Der Hersteller kann hierfür einen in der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigen bestellen, der in seinem Auftrag handelt
CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen
Die CE-Kennzeichnung sollte nicht verwechselt werden mit einem Zeichen wie dem GS-Zeichen
oder dem
DGUV Test-Zeichen: Bei der CE-Kennzeichnung hat nur im Ausnahmefall eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle das Produkt geprüft! Ob dies der Fall ist oder nicht, sagt die CE-Kennzeichnung
nicht aus. Beim GS-Zeichen und beim DGUV Test-Zeichen erfolgt außerdem eine Überwachung der Fertigung.
Die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung ist auf keinen Fall der (freiwilligen) Prüfung und Zertifizierung durch eine neutrale Stelle gleichwertig.
Aussehen der CE-Kennzeichnung
Das Aussehen der CE-Kennzeichnung ist genau vorgegeben. Eine Mindesthöhe von 5 mm ist zur Gewährleistung der notwendigen Leserlichkeit erforderlich. Nach den Richtlinien für Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen, aktive implantierbare medizinische Geräte, Medizinprodukte, explosionsgefährdete Bereiche, Aufzüge (hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Komponenten), In-vitro-Diagnostika, Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen kann bei kleinen Produkten auf die Mindestabmessungen der CE-Kennzeichnung verzichtet werden. Das Gleiche gilt für die Konformitätskennzeichnung nach der Richtlinie über Schiffsausrüstung. Jedoch müssen die Proportionen der CE-Kennzeichnung eingehalten werden.
Quelle: DGUV